Suchen Sie Beratung im Zusammenhang mit Nachteilsausgleich im Gymnasium?
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie an verschiedenen Stellen:
- Erkundigen Sie sich zuerst bei der betreffenden Schule. Die Zuständigen werden Ihnen bereitwillig Auskunft über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen geben.
- Als weitere Anlaufstelle für Ihre Anliegen könnten Sie sich an die Behörde wenden (Bildungsdirektion/Erziehungsdirektion/Kultusministerium).
- Interessieren Sie sich allgemein für Fragen zum Nachteilsausgleich im Gymnasium, verweise ich Sie gerne auf das Handbuch «Nachteilsausgleich im Gymnasium. Ein Handbuch für die Praxis».
- Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte per Mail einen Gesprächstermin: martin.studer@namgym.ch. Eine kurze telefonische Beratung (maximal 15 Minuten) ist kostenlos. Sollte die Beratung länger dauern, wird ein Stundenansatz von Fr. 100.- verrechnet.